Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
jahrgeld n.
jahrgeld , n. annuum salarium, jährliche besoldung. Frisch 1, 484 a ; die eidgnossische obrigkeiten vermahnet er ( bruder Klaus ), wann sie wolten ihre gemeinden in langwürigem wolstand regiren, solten sie frembder herren pensionen und jahrgelt .. fliehen. Zinkgref apophth. 1, 211 ; dem kirchner oder küster soll durch die zehen vorsteher auszm gemeinen kasten ein namhaftig jargelt gegeben werden. Luther 2, 264 b ; wer jahrgelt nimbt, musz auch jahrarbeit thun. Lehmann 139 .