Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Jagdrecht N.
Jagdrecht, N. ›Gesamtheit der die Jagd betreffenden Regeln, ausschließliche Befug- nis auf einem bestimmten Gebiet wildle- bende Tiere die dem Jagdrecht unterliegen zu hegen und auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueigenen‹, ›Anspruch auf Anteil am Erjagten‹, 1494 østerreich, s. Jagd, Recht