Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Invaliden
Invaliden (lat.), untauglich gewordene Soldaten, entweder Ganz- oder Halbinvaliden (s. Invalidität ). Das Altertum kannte Versorgungen, aber noch keine Versorgungsanstalten. Im Mittelalter versorgten Ritter und Priester die I.; mit der Stärkung der Macht der Fürsten nahmen letztere diese Pflicht auf sich. In Frankreich erfolgte seit Franz 1. die Verwendung der I. im Garnisondienst, Ludwig XI V . baute das berühmte Hôtel des Invalides , wo jetzt, ebenso wie im Invalidenhaus zu Avignon, die Ganzinvaliden leben, während die übrigen in Veteranenkompagnien Verwendung finden oder von ihrer Ordenspen…