Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hofwehr f.
hofwehr , f. wie hofgewehr sp. 1680 die ausrüstung eines bäuerlichen hofes mit schiff und geschirr, gutsinventar: die bauern von Neuenkirchen ( klagen ), sie hätten nicht genug ausstattung mit saat-, brot- und trinkelkorn und übriger hofwehr. schreiben von 1763 bei Baumstark die univ. Greifswald vor 100 und vor 50 jahren (1866) s. 27; bei erlöschung eines contracts sollte man die grundstücke .. an freie leute vergeben, damit vermögende sich ein eigenthum an der hofwehr verschaffen können, anstatt dasz die universität in der hofwehr ihrer 60-70 bauern ein groszes und sich schlecht verzinsendes …