Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hofstaat m.
hofstaat , m. ursprünglich, nach der alten bereits vor dem 16. jahrhundert ausgebildeten bedeutung von staat = lat. status die ordnung eines hofhalts, geordneter zustand desselben: ( die zehenden sollen ) allhero zu unserm hofstatt in die kastkellerei ... verschafft ( werden ). Würtemb. zehendordnung 1650 s. 53; als churfürst Fridrich der vierdte den hoffstaaten einziehen, und den kosten ringeren wolte. Zinkgref apophth. 1, 331 ; auch zu dem hofstaat eines deutschen kaisers gehörte ein solches gericht, das ihn, bei seinen zügen durch das reich, immer begleitete. Göthe 26, 124 . auch in engerm …