Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
herschaft
herschaft
- ›(Ausübung von) Macht, (Befehls-)Gewalt (über jn. / etw.), Vorherrschaft, Autorität‹
- ›Herrschaftsgebiet, -bereich (auf ganz unterschiedlichen Ebenen); Hoheitsgebiet‹; speziell: ›Reich‹; ›Land‹; ›(geistliches oder weltliches) Fürstentum‹; ›Gerichtsbezirk‹; ›Stadt(-Gebiet)‹; ›Anwesen, G
- ›Person oder Personengruppe, die jm. übergeordnet ist und einen Anspruch auf eine spezielle, rechtlich festgelegte Leistung hat‹; im einzelnen: ›Lehnsherr, Gutsherr‹; ›Hausherr, Haushaltsvorsteher‹; ›
- ›Machthaber, Obrigkeit, Regierung (und Administration) jeweils ganz unterschiedlicher hierarchischer Ebenen‹; auch auf einzelne regierende Personen und (spezielle) Personengruppen bezogen: ›Landesherr
- ›Regierungsmacht und -gewalt, Befugnisgewalt, Befugnisrecht; Gerichtsherrschaft (jeweils auf verschiedenen hierarchischen Ebenen)‹; im Unterschied zu 1 auf den institutionellen Bereich bezogen; metony
- ›die höhere und herrschende soziale Schicht, die vornehme Gesellschaft, Standespersonen‹
- ›Herrlichkeit, Würde, Größe, Vornehmheit‹; anschließbar an 6.
- als Anrede / Titel von Vertretern der Obrigkeit / des Adels; anschließbar an 4.
- ›Einfluß, Wirkung‹; anschließbar an 1.
- ›Personen und Sachen, über die j. rechtlich verfügen kann; Besitz, Eigentum‹.
- ›biblisches Zeitalter im Alten Testament‹.
- ›Feier, Fest‹.
- wohl: ›Engelschor‹
- ›obrigkeitliches Amt, Amtsausübung‹; metonymisch: ›Zeit der Amtsausübung‹; anschließbar an 4 und 5.
- ›Vorrang‹.