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Herrenstand

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Campe
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Herrenstand Der

Bd. 2, Sp. 656b
Der Herrenstand, des — es, d. Mz. ungew. 1) Der Stand der Herren oder der Adeligen und die ihn ausmachenden Personen; der Ritterstand. I engerer Bedeutung werden nur die hohen Adeligen, die Grafen und Freiherren, zu dem Herrenstande gerechnet. 2) Ein Stand, Ort, z. B. in der Kirche, wo die Herren stehen. S. Herrenstuhl.
326 Zeichen · 10 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Hêrrenstand

    Adelung (1793–1801) · +2 Parallelbelege

    Der Hêrrenstand , des -es, plur. inus. der Stand der Herren, d. i. der adeligen Personen männlichen Geschlechtes, und di…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit herrenstand

3 Bildungen · 1 Erstglied · 2 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von herrenstand 2 Komponenten

herren+stand

herrenstand setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

herrenstand‑ als Erstglied (1 von 1)

herrenstandesperson

DWB

herren·standesperson

herrenstandesperson , f. : kam noch in die letzte mess, die denselben tag vor eine herrenstandsperson verzogen und aufgehalten worden, welch…

herrenstand als Zweitglied (2 von 2)

Reichsherrenstand

DRW

reichsherr·en·stand

Reichsherrenstand, m. I Rang, Rechtsstellung eines Reichsherren (I) vgl. Reichsgrafenstand (I) bey eur. kaysl. mayest. umb gleichmäßige alle…