Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
herrenstand m.
herrenstand , m. stand der herren, adlichen; im engern sinne der eines gebieters über seine unterthanen, eines regierenden herrn: darum beflügelt er bei zeiten sein gemüth mit lähr und mancher kunst, ist in der jahre blüth und frühling schon bedacht, den herrenstand mit ehren zu führen, und das land des jenen zu gewähren, wasz es von ihm gewartt. Rompler 110 . auch stand der freiherrn ( vergl. herr sp. 1128): einer vom adel, dem der herrenstand angetragen wurde, sagte: er wolte lieber under den edelleuten die thür auf- als under den freiherrn zuethun. Zinkgref apophth. 1, 328 .