Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
hehlerei f.
hehlerei , f. : hehlerei, verbergung einer als verbrecher gekannten person oder sonstige unterstützung, um sie gerichtlichen nachforschungen zu entziehen. Abegg lehrb. d. strafrechtswissenschaft (1836) s. 592; hehlerei in beziehung auf verbrechen gegen das eigenthum. criminalgesetzbuch f. d. königreich Sachsen von 1838, art. 239; wer die hehlerei gewohnheitsmäszig betreibt. preusz. strafgesetzbuch von 1851, § 239.