Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Hāusgenóß
Der Hāusgenóß , des -ssen, plur. die -ssen, Fämin. die Hausgenossinn, plur. die -en, der Genoß oder die Genossin eines und eben desselben Hauses. 1. Von Haus, so fern es ein Wohnhaus bedeutet. 1) Personen, welche mit einander in einem gemeinschaftlichen Hause wohnen, so wohl in Beziehung auf sich selbst, als auch in Beziehung auf den Hausherren oder Eigenthümer des Hauses. Ein jegliches Weib soll von ihrer Nachbarinn und Hausgenossen fordern silberne und güldene Gefäße, 2 Mos. 3, 22. Dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Hausgenoß, 3 Mos. 25, 6. Noch des Priesters Hausgenoß, Kap. 22, …