Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
handschriftlich adj.
handschriftlich , adj. 1 1) ( nach handschrift 3) in form eines schuldbriefs: er verpflichtet sich handschriftlich zur zahlung. 2 2) als manuscript ( nach handschrift 4) im gegensatz zu einem druckwerke: was hiervon im druck erschienen, vermehrte nur die bewegung im publicum, und die neugierde auf den verfasser; was handschriftlich mitgetheilt wurde, belebte den nächsten kreis. Göthe 26, 239 .