Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Gurte
Gurte , bandartige Gewebe, die zu verschiedenen Zwecken gebraucht werden; die schlechtesten als Tragbänder und zur Bespannung gepolsterter Möbel (Stühle, Sofas etc.), um eine elastische Unterlage zu bilden, auf welcher die das Kissen tragenden Federn ruhen, die besseren sind die sogen. Grundgurte, Sattelgrundgurte oder Sattelspanngurte zu dem Grundsitz der Pferdesättel, sowie die Stallgurte und die G. zur gepolsterten Wagenarbeit der Sattler. Feinere und weichere Sorten gebraucht man als Hosenträger, Halftern und Sattelgurte. Die kostbarste Art der G. sind die vom Posamentier gewebten seidenen…