Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
grundmauer f.
grundmauer , f. , die das fundament eines gebäudes oder bauwerkes bildende mauer ( vgl. comp.-typ. 5 h), die in der erde liegend zumeist über die oberfläche herausragt: die grundmauern oder stöcke sollen in gehöriger tiefe und dicke ... angeleget und aufgeführet ... werden Breslauer bauordnung (1668) 3; der cörper ist mit dem halben leibe unter der gr. im gewölbe ... gelegen Prätorius wündschelruthen (1667) 423 ; mit solchen schichten ( sand und lehm ) continuire, bis die 3 schuhigte gr. gantz ausgefüllet ist Zincke öcon. lex. (1744) 203 ; der umfang des tempels ..., der auf den grundmauern de…