Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gottesurteil n.
gottesurteil , n. , älter oder archaisierend auch gottesurtel. 1 1) in besonderer sprachlicher tradition steht das wort in der spezifischen bedeutung ' ordal, gottesgericht ', als bezeichnung jener alten gerichtspraxis, bei der mangels oder anstelle anderer beweismittel die urteils- und wahrheitsfindung durch den zweikampf oder andere proben herbeigeführt und somit einer unmittelbaren göttlichen entscheidung überlassen wird. zum sachlichen und geschichtlichen dieser primitiven, magischen, von der mittelalterlichen kirche übernommenen und geregelten institution und zu ihren verschiedenen formen…