Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gönnegeld n.
gönnegeld , n. , auf grundstücken ruhende ständige abgabe für erbliches nutzungsrecht. als ' angabe, angeld, handgeld ' bei Adelung vers. 2 (1775) 749 ; Krünitz encycl. 19 (1780) 593 ; Voigtel wb. (1793) 2, 114 b ; ' erbenzinslaudenium ' dt. rechtswb. 4, 1001: ( zu den ) zinssen und abgiften der bauern ... ( gehört ) das herd- und gönne-gelt bei den Könizischen adelichen gütern, im Coburgischen Estor d. Teutschen rechtsgelahrtheit 3 (1767) 350 ; dagegen werden von dem werthe ( des zu verlehnenden gegenstandes ) zurückgerechnet, die schlüssel- und gönnegelder, wo sie herkömmlich sind E. M. Schi…