Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
glaubiger m.;
gläubiger , glaubiger , m.; seit dem 14. jh. bezeugte lehnübertragung von lat. creditor, die sich gleichzeitig auftretendem glauber ( sp. 7884) gegenüber durchgesetzt hat; vgl. mnd. gelOeviger, glOeviger Lasch-Borchling mnd. hwb. 1, 2, 57 . herkunft und form. vom 15.-18. jh. gelegentlich auch in der nominal schwach flektierten form gläubig(e), glaubig(e) belegt; das -er der form gläubiger war zunächst endung der pronominalen flexion des adj. und ist erst im anschlusz an die nomina agentis auf -er fester bestandteil geworden. anders als bei glauber und schuldiger 1 b ( teil 9, sp. 1915) erschei…