Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewohnheitsverbrechen n.
gewohnheitsverbrechen , n. vgl. gewohnheitssünde, vgl. wer aus gewohnheit verbrechen begeht, der handelt gleichsam aus instinct, und seine begierde zu befriedigen, ist ihm zur andern natur geworden P. J. A. Feuerbach revision der grundsätze des positiven peinlichen rechts 2 (1800) 415 ; das gewohnheitsmässige verbrechen. eine bedeutend gesteigerte macht des bösen und eine gleichmässige schuld ist die voraussetzung, wenn das böse zur gewohnheit geworden ist. ist es aber nicht das gewohnheitsmässige böse, das laster an sich, sondern nur die verbrecherische gewohnheit, welche eine strafrechtliche…