gewohnheitlich ,
adjectiv, ableitung vom vorhergehenden substantiv, tritt in die lücke ein, die die neuere entwicklung von gewöhnlich (
s. d.)
mehr und mehr bloszlegt, wird aber durch die erfolgreichere bildung gewohnheitsmäszig (
s. 2)
hier wieder zurückgedrängt. noch weniger erfolg hatte gewohnheitsartig (
s. 3). 11)
für gewohnheitlich
hat Sanders 3, 1653
a eine reihe von belegen aus den romanen H. Königs,
einen auch aus A. Stahr
beigebracht: er fand kein rechtes — nicht einmal ein leeres, gewohnheitliches wort, sondern nur ein erzwungenes lächeln H. König
die clubisten in Mainz (4, 16) 2, 151; es war ein gewohnheitlicher ausruf der verwunderung
dtsch. familien 1, 339; der mensch als naturwesen, als zuständlicher, mit seinem alltäglichen behaben, seinem gewohnheitlichen thun, seinen bedürfnissen und seiner arbeit, seinen verschiedenen kulturformen, sitten und bräuchen A. Stahr
nach fünf jahren 2, 168; im hause wurde das katholische kirchenjahr ... nur gewohnheitlich befolgt H. König
von Saalfeld—
Aspern 1, 7. 22) gewohnheitsmässig
zuerst bei Jahn
belegt, erscheint viel in wissenschaftlicher darstellung, während das verwandte gewohnheitsgemäsz
keinen erfolg hatte, vgl.: der thäter musz sich als ein gefährlicher dem betruge gewohnheitsgemäsz ergebener verbrecher darstellen Stenglein
zeitschr. f. gesetzgebung und rechtspflege des königr. Bayern 4 (1858) 563;
gegen: eine besondere bestimmung findet sich noch über die hehlerei, welche gewohnheitsmässig betrieben wird (§ 239). in dem entwurf von 1843 war für die bestimmung noch eine andere fassung gewählt ... gewerbmässiger hehler ... später wurde beschlossen, um sich dem rheinischen rechte anzunähern ... statt 'gewerbmässig' den ausdruck gewohnheitsmässig zu gebrauchen G. Beseler
kommentar über d. strafgesetzbuch f. d. preusz. staaten (1851) 454 (
vgl. auch den entwurf von 1836
für d. preusz. strafgesetzbuch § 565);
vgl.: wer gewohnheitsmässig oder aus eigennutz durch seine vermittelung oder durch gewährung oder verschaffung von gelegenheit der unzucht vorschub leistet
strafgesetzbuch für d. deutsche reich § 180; wer die hehlerei gewerbs- oder gewohnheitsmässig betreibt § 260;
vgl. auch § 150; 'gewohnheitsmässig' bezeichnet öfteres handeln mit der neigung der wiederholung Rüdorff-Stenglein
strafgesetzbuch f. d. deutsche reich (1881)
s. 385;
ähnlich Olshausen
zu § 150;
vgl. 'gewohnheitsmässig' ist diejenige eigenschaft eines menschen, kraft welcher er unter gleichen verhältnissen in gleicher weise handelt Rubo
zu § 150.
wie die belege zum strafgesetzbuch schon zeigen, sind hier auch die adverbialen verwendungen mehr entwickelt; auszerdem wird auch die substantivableitung hier viel gebraucht. 2@aa) die blosse wiederholung desselben verbrechens oder vergehens macht aber auch noch nicht das wesen der gewerbs- oder gewohnheitsmässigen verübung aus, wenn sie auch zunächst ... oft das einzig sichere kennzeichen derselben ist ... die wiederholung ... in einer gewissen regelmässigkeit ... die verknüpfung derselben mit dem ganzen leben und treiben des thäters ist als das wesentliche merkmal einer solchen verübung zu bezeichnen Beseler
s. 454; die lehre von den gewerbs- und gewohnheitsmässigen verbrechen ist bis jetzt noch wenig bearbeitet worden A. Dochow
zur lehre von dem gewerbs- und gewohnheitsmäszigen verbrechen (1871)
s. gewohnheitsverbrechen; die gewohnheitsmässige handlung ist kein mechanischer vorgang wie das thun des dressierten thieres; auch die gewohnheitsmässige handlung ist eine gewollte, die willensrichtung ist aber durch den zustand des selbstgefühls beeinfluszt A. Bozi
bekämpfung des gewohnheitsverbrechens (1895)
s. 19; das gewohnheitsmässige verbrechen. es liegt vor, wenn infolge wiederholter begehung die triebkraft des verbrecherischen reizes verstärkt, die widerstandskraft geschmälert ist v. Liszt
dtsch. strafrecht18 § 56; anklage und beweis musste dabei stets auf qualifizirte landschädlichkeit gerichtet sein,
d. h. auf die gewohnheitsmässige verübung so schwerer ... verbrechen seitens des beklagten, dass die verhängung der todesstrafe begründet schien C. v. Zallinger
das verfahren gegen die landschädlichen leute s. 226; freilich meldete der militärattaché in solchen briefen alles, was der russische kaiser in dem gewohnheitsmäszigen vertraulichen verkehre am hofe mit ihm gesprochen hatte Bismarck
ged. u. erinn. (28, 1) 2, 212/3; dieser name (sittenbild) ist allerdings insofern bezeichnender, als darin das gewohnheitsmässige und zuständliche ausgedrückt ist, welches im genrebild die wesentliche grundlage bildet. der name genre und genrebild bezeichnet dagegen wieder besser das gattungsmässige, allgemeine, menschlichen daseins Ad. Stahr
nach fünf jahren 2, 168; eine offene frage, die bei der jugend der reichsgesetzgebung noch kein praktisches interesse hat; gewohnheitsmässige fortbildung der institutionen des reichs findet jedoch unverkennbar statt H. Dernburg
lehrbuch d. preusz. privatrechts (§ 21) 1
5, 41; aber selbst da, wo sich die schöffenverfassung noch erhielt, erschienen die ungelehrten urteiler gegenüber dem rechtskundigen richter ... nur noch als gewohnheitsmässiges beiwerk ohne selbständige bedeutung R. Schroeder
dtsch. rechtsgesch.5, 811. 2@bb) unmöglich kann es doch nunmehr noch einen solchen zitterling und solche bebende espenseele geben, die sich immer in einem fort gewohnheitsmäszig nachfürchten
F. L. Jahn 2, 1, 264; in einer gewohnheitsmässig ausgeprägten form Mommsen
röm. gesch. 1
2, 15; frondeur ist doch immer nur der gewohnheitsmäszig unzufriedene Th. Fontane (
der Stechlin 13) 1, 10
s. 172; nicht minder verschieden sind die für die gewerbs- und gewohnheitsmässig begangenen verbrechen festgesetzten strafen A. Dochow
s. 3. 2@cc) in einigen strafgesetzbüchern findet sich nur der eine von den beiden ausdrücken, entweder nur die gewerbsmässigkeit oder nur die gewohnheitsmässigkeit
s. 1; bei der criminellen verwerthung der begriffe gewerbs-, geschäfts- und gewohnheitsmässig würde also massgebend sein: der in dem verhalten des verbrechers zu tage tretende böse,
d. h. gesetzwidrige wille, welcher sich bei der gewerbsmässigkeit in der gewinnsüchtigen absicht, verbunden mit der der wiederholung, bei der geschäftsmässigkeit in der absicht und bei der gewohnheitsmässigkeit in der neigung zeigt, die verbotene thätigkeit zu erneuern v. Lilienthal
lehre von den collektivdelikten s. 44;
dazu vgl. auch Oppenhoff
das strafgesetzbuch f. d. dtsch. reich13, 368
u. a. 33)
bei Herder
taucht vorübergehend auch gewohnheitsartig
und im gleichen zusammenhange gewohnheitartig
auf: jene natürliche fähigkeit, das schöne zu empfinden, jenes genie, das durch übung zur zweiten natur geworden, wie würkts? in den gränzen des gewohnheitartigen, in verworrenen, aber desto lebhaftern ideen, kurz als eine fertigkeit des schönen ... die künstliche aesthetik oder die wissenschaft des schönen setzt die vorige voraus; aber gar nicht auf demselben wege fort; ja sie hat gar das gegentheil zum geschäfte. eben das gewohnheitsartige, was dort schöne natur war, löset sie, so viel an ihr ist, auf, und zerstörts gleichsam in demselben augenblick Herder (
kritische wälder 4, 4) 4, 23.