Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewissener m.
gewissener , m. , mit zwei bedeutungsrichtungen, die auf getrennte ausgangspunkte zurückführen. 1 1) bei gewissend war eben auf die participialform gewissen bezug genommen, für die oben ( sp. 6217/8) festgestellt wurde, dasz sie in engerer bedeutung personen bezeichnet, welche durch ihre kenntnis von dem thatbestande im gerichtsverfahren bedeutung gewannen. auch der engere rahmen der auf die fehmgerichte bezüglichen litteratur war dort schon zu tage getreten. an diese bedeutungsverengerung knüpft sich nun auch eine formelle entsprechung. das dem participialen adjectiv in der sog. starken form …