Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewerker m.
gewerker , m. , jüngere bildung nach analogie von handwerker, ist naturgemäsz auf die allgemeine bedeutung von gewerke ( vgl. sp. 5642 ff. ) beschränkt. der älteste beleg, der das wort neben dem als collectiv gebrauchten neutrum gewerk einführt, läszt deutlich das bedürfnis erkennen, die function des nomen agentis kräftiger zum ausdruck zu bringen: gleichwie wir nun nicht zweifeln, es werde dadurch der intendirte zweck völlig erreichet, und weil die connexion der gewerken untereinander numehro getrennet, auch die miszbräuche scharf verboten worden, friede und ruhe unter denselben conserviret, …