Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewerbemäszigkeit f.
gewerbe- , gewerb- , gewerbsmäszigkeit , f. , substantivbildung zum vorigen. 1 1) zum bedürfnisse der substantivierung vgl.: zwar das ist anerkannt, dass hier der begriff der gewerbsmässigkeit kein anderer ist, als der im einkommensteuergesetze wie im gewerbesteuergesetz überhaupt festgehaltene. Friedberg verwaltungsarchiv 11, 571 ; es bedarf jedoch hierüber keiner entscheidung, da es ... an dem zweiten zur gewerbsmässigkeit gehörigen momente ... fehle. entscheid. d. reichger. in civils. (1897) 38, 21. 2 2) zur bedeutung sind die verwendungen von interesse, die den einen oder den andern der be…