Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewalter m., nomen agentis
gewalter , m., nomen agentis zu gewalt, gewalten, das nur aus niederdeutschen und niederl. quellen belegt ist (gewelder), für das oberdeutsche gebiet jedoch aus der movierten form gewalterin ( s. d. ) erschlossen werden kann. die mittelhochdeutsche periode bevorzugt eine anders geartete bildung: gewaltesære, vgl. mhd. wb. 3, 477 b . Lexer 1, 974 , vgl. auch gewaltscher. neben gewelder weisen niederdeutsche denkmäler auch die form geweldener auf: den stratenrovern eder geweldeneren. old. urk. 1445; mit den vianden off den stratenrovern eder geweldeneren. 1511 bei Schiller-Lübben 2, 100 ; geweld…