Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
geschweren
geschweren
- ›etw. schwören, einen Eid über einen Sachverhalt, eine eingegangene Verpflichtung o. ä. ablegen, etw. eidlich erklären‹; teils mit Tendenz zu: ›versichern, sagen‹.
- ›fluchen, in den Formen eines Eides lästern‹.
Etymologie: zu mhd.