Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Gescheidt
Gescheidt , -er, -este, adj. et adv. mit hinlänglichem Grunde versehen, und subjective, der von seinen Handlungen Grund anzugeben weiß, nichts ohne Grund thut; in der vertraulichen Sprechart, für vernünftig. Das war doch ein gescheidter Einfall. Ich glaube, sie sind nicht gescheidt. Er ist ein sehr gescheidter Mensch. Ich bin mir in dieser Sache nicht gescheidt genug. Ich kann daraus nicht gescheidt werden, nicht klug werden, kann mich darein nicht finden. Anm. Gemeiniglich schreibt und spricht man dieses Wort gescheut, als wenn es zu dem Zeitworte scheuen gehörete. Allein Frisch hat schon gez…