Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerngesehen
gerngesehen , beliebt, s. DWB gern II, 3, c: gerngesehn kommt ungebeten. Körte sprichw. 2516 ; bildlich ein gericht gerngesehn, wobei der wert nicht in der speise, sondern in der freundlichen aufnahme des gastes liegt, vgl. DWB gernsehen : ( einladen ) nur auf ein butterbrot und ein gerichtlein gerngesehn. Voss bei Campe; drum eil und bitte sie herüber auf ein gerichtchen gerngesehn. Langbein sämtl. schriften 16, 104 ; ( sie ) bitten, diesen abend auf dem schlosse mit einem gerichte gerngesehen vorlieb zu nehmen. Kotzebue menschenhasz 3, 2 ; meist ein gericht gernegesehn ist es, auf das er die…