Hauptquelle · Pfälzisches Wb.
Gereiter m.
Ge-reiter m. : ' wer einer Gereite angehört ', vgl. PfWB Gereitebauer , PfWB Gereitergenosse . a. 1421: vor allen geräidern (ist) abzuleßen daß folgende instrumentum [PfWeist. I 98 (Bergz)]. a. 1609: daß zu eckerzeit keinem gereider daß laub heimzuführen oder zu tragen gestattet werde [ebd. I 104]. a. 1635: neu ahngenomne greyder (sollen den) Geräyder eyd (ablegen) [ebd. I 106].