Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
genieszlich adj.
genieszlich , adj. zu genieszen und geniesz. vgl. übrigens genüszlich und genislich, zu jenem einstweilen unter genieszung 3. 1 1) von nutznieszung und nutzen allerlei art. 1@a a) von nutznieszung im rechtlichen sinne z. b. ein genieʒlich pfant Ortloff rechtsqu. 2, 106 , ein acker z. b., dessen genusz dem pfandinhaber zusteht. nebenform genieszenlich ( eig. genieszendlich): wir haben sulch gut gehat in unsern geniszenlichen geweren. Zeitzer copialb. 207 a ( F. Bech ), rechtlich innegehabt mit nutznieszung, vergl. unter genieszhaft , s. auch Haltaus 658 . 1@b b) überhaupt nutzen, gewinn gewähre…