Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gemeinschaftlich adj. und adv.
gemeinschaftlich , adj. und adv. zu gemeinschaft. 1 1) adj. 1@a a) eigentlich auch als eigenschaft des mannes selber, familiaris Stieler 882 , noch oberlausitz. er ist recht gemeinschaftlich, macht sich gemein mit andern, ist herablassend, von vornehmen Anton 18, 7 , wie gemein 4, g. 1@b b) anders ein gemeinschaftlicher vater u. ä., gemeinsamer: des gottes, den sie als den gemeinschaftlichen vater und wohlthäter anbeten. Gellert 6, 189 ; es war ( am morgen nach Schillers tode ), als ob wir alle einen gemeinschaftlichen vater verloren hätten. H. Voss mitth. über Göthe und Schiller 63 ; unsre hö…