Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gemeindehaus n.
gemeindehaus , n. haus im besitz und dienst einer dorfgemeinde, auf gemeindegrund, besonders zu verwaltungszwecken ( dem städtischen rathaus entsprechend ), aber auch als armenhaus oder zur unterbringung von heimlos gewordenen gemeindemitgliedern; in alter zeit das gemeine haus, s. u. gemein 3, c, δ . im erstern sinne z. b.: das gemeindehaus kann er ( der dorfchronist ) mit stillschweigen nicht übergehen .. über die dabei stehende linde, worunter die bauern ordentlich zusammen kommen ( d. h. gemeinde halten), bezeigt er eine herzliche freude, weil sie ihn auf ... die gewohnheit, unter freiem h…