Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gemächlichkeit f. subst.
gemächlichkeit , f. subst. zum vorigen. 1 1) anfangs auch gemachlichkeit, wie gemachlich ( s. dort 3, b ): mit müsziggang und gmachlichkait man kainen namen nicht berait ( erwirbt ). Fischart glückh. sch. 623 ; die gemachlichkeit des gemüthes bestehet in der einsamkeit. Olear. pers. ros. 2, 5 . es wird nicht viel älter sein als 16. jh., da es von haus durch gemach selbst allseitig vertreten war ( s. dort III, 1), wie es noch Stieler 1196 gibt als idem quod gemach. 2 2) häufiger seit dem 17. jh.: meines theils, sprach Mannhart, halte ich dafür, dasz solche newe trachten nicht allezeit zu schelt…