Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geldbrief m.
geldbrief , m. 1 1) urkunde über eine geschehene zahlung, schuldverschreibung: die geltschuld, so im der nach laut ains geltbriefs schuldig ist. Chmel mon. habsb. 2, 354, 15 . jh.; ain stibich, darin meine geltbrief und register leit. Ott Ruland handlungsb. 27 ; und sol es ( die schuld ) in das statbuoch schreiben, für ain geltbrief. 12, vergl. DWB geld 3, g, schuld. 2 2) jetzt ein brief mit geld als sendung, auch ein brief mit geldanweisung u. ä. ( noch Campen nicht bekannt ).