Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gehalter m.
gehalter , m. subst. zu gehalten, aufbewahren. 1 1) der etwas zu gehalten übernimmt, depositarius, bei Scherz 499 aus Konr. v. Ammenh. schachzabelbuch bl. 120 , von einem diebe, der das gestohlene gut etwenne ( l. etweme) zu gehaltende gît, und darnâch zu einer zît zu dem gehalter mit einander komen der diep und dem ers hât genomen. 2 2) gleich behälter ( früher behalter), ort zum gehalten, eig. aber als aufbewahrer selbst gedacht ( wie träger, kaffeekocher u. ä. ): dieselb schiedung oder wasser ( zweig der städtischen wasserleitung ) geet .. in der meur in einen gehalter auf den heringern und…