Hauptquelle · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Gefangener M.
Gefangener, M., ›wem in Ausübung von Polizeigewalt oder Strafgewalt die Freiheit in gesetzlicher Form und im öffentlichen Interesse entzogen ist so daß er sich in der Gewalt einer zuständigen Behörde be- findet‹, Sachsenspiegel um 1225, s. ge- fangen