Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Gefängniß
Das Gefängniß , des -sses, plur. die -sse. 1) Der Zustand, da man ein Gefangener ist, die Gefangenschaft. Das Babylonische Gefängniß. In dieser Bedeutung, in welcher es in der Deutschen Bibel mehrmahls vorkommt, ist es noch hin und wieder im Oberdeutschen, nicht aber im Hochdeutschen üblich, außer wenn es eine Strafe bezeichnet. Ein Verbrechen mit ewigem Gefängnisse bestrafen. 2) Der feste Ort, in welchem ein Beklagter in enger Verwahrung gehalten wird. Jemanden in das Gefängniß setzen, führen. Im Gefängnisse sitzen. Aus dem Gefängnisse entfliehen. Anm. In der ersten Bedeutung lautet es schon …