Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Gebiethen
Gebiethen , verb. irreg. act. (S. Adelung Biethen ,) seinen Willen als Herr bekannt machen, befehlen. Die Obrigkeit gebiethet. Wir gebiethen alles Ernstes, im Oberd. für, mit allem Ernste. Über andere zu gebiethen haben. Frieden gebiethen, gebiethen, daß man Frieden halte. Man hat der Moral der Religion den Vorwurf gemacht, daß sie die Freundschaft nicht gebiethe, Gell. Er spricht, als wenn er hier zu gebiethen hätte. Ein gebiethender Herr. S. Hochgebiethend. Noah that, was ihm Gott geboth. Ach, ich kann meiner Sorge nicht mehr Gebiethen! Dusch. habe sie nicht in meiner Gewalt, kann sie nicht …