Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)
gebietgeld n.
gebietgeld , n. die gebühren für das entbieten aufs gericht u. ä., citationskosten: widerkerung und ablegung des ausgebnen gebietgelts. Nürnb. pol. 48, vom j. 1482; damit die partheien das gebietgelt und die zeit nicht vergeblich verlieren. Frankf. ref. x, 2, § 5; s. gebieten 9, c. d. schweiz. fürbieterlohn weisth. 5, 132.