Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
futterstroh n.
futterstroh , n. 1 1) überhaupt alles stroh von getreidearten und hülsenfrüchten, welches das vieh friszt. Lübeck ökonom. lex. 1, 250 . mitteld. daʒ mit dën fûterêren riten die rittere und sich wagten alsô arbeitlîch um ein fûterstrô. Ludwigs kreuzfahrt 3871 . nhd. das beste futterstroh ist haber- und gerstenstroh, dann stroh von wicken, erbsen, bohnen u. s. w. s. Lübeck a. a. o. und vgl. auch Zincke öconom. lex. 846 . 2 2) zum füttern des viehes bestimmtes stroh, stroh das mit dem vieh verfüttert wird. im gegensatze vom stroh zum streuen. das ist kein stroh zum streuen, sondern futterstroh. i…