fürstehen ,
s. vorstehen. II.
intransitiv: I@11)
vor augen, vor dem geiste stehen, vor der seele, dem geiste gegenwärtig sein, gleich einer erscheinung vor der seele oder dem geiste sein. mit dat. der person: sonder zu nachts einem fürsteht, mit dem er bey dem tag umbgeht. Ayrer
fastnachtsp. 134
a =
Keller 3008, 31, gehe ich aber von dir (
gott ist angeredet), so stehet mir nichts anders für, denn die hölle, der ewige todt und die gewisse verdamnüsz. Schuppius 444; wann ich auch schon ... in solche angst und noht geriehte ... dasz meinem hertzen fürstünde, es wäre gar mit mir verlohren, der herr hätte mich von seinen augen verworffen u.
s. w. 456. I@22)
bevorstehen. will geschweigen solches liederlichen und geringen schadens, so itzt in diesem gegenwertigem fall mag fürstehen. Luther 8, 40
b. I@33)
zur leitung bestellt sein, die leitung haben von —.
hier drückt I@3@aa)
gewöhnlich das wort, von dem fürstehen
aussage ist, eine person oder personen aus, und dieses hat die bedeutung: zur aufsicht oder leitung oder wahrung bestellt oder gesetzt sein, die aufsicht oder leitung oder wahrung haben von —.
es steht also mit dat., der das unter aufsicht und leitung befindliche bezeichnet: und sprach zu seinem eltesten knecht seines hauses, der allen seinen gütern furstund.
1 Mos. 24, 2; Jotham aber sein son stund des königes hause für und richtet das volck im land.
2 chron. 27, 21; darumb ward jm (
Pinehas) gegeben der bund des friedes, das (
dasz) er dem heiligthum und dem volck furstehen ... solt.
Sir. 45, 30; der seinem eigen hause wol furstehe.
1 Tim. 3, 4; so aber jemand seinem eigen hause nicht weis furzustehen, wie wird er die gemeine gottes versorgen? 5; die diener ..., die jren kindern wol furstehen und jren eigen heusern. 12; wo fürsten und nerrn jrem regiment trewlich furstünden, so würde wol meuterey, krieg, auffruhr und ander unglück auffhören. Luther
der 65.
psalm (1534) Bj
a; wie rethe in stedten und alle ander amptleute regierten und dem gemeynen nütz furstunden.
brief Luthers
vom jahre 1525,
bei Ph. Dietz 1, 758
b. einer vogtey fürstehen. Henisch 1311, 64; seinem hausz fürstehen. 66. für-
sive vorstehen. Stieler 2129; er stehet seiner sache übel für.
ebenda, auch bei Rädlein fürstehen
und vorstehen,
während Kirsch
und, ihm folgend, Matthiä
blosz jenes haben, Dentzler
blosz dieses, nemlich vorstehen,
anführt. Hederich
und, ihm nachtretend, Nieremberger
verweisen bei fürstehen
ohne weiteres auf vorstehen
und Weber
in seinem deutschlat. universalwb. hat nur dieses, durch welches von da an schriftdeutsch jenes völlig verdrängt ist und allein mundartlich fortlebt. dem regimente fürstehen,
regieren, agere rempublicam. Kirsch (1723) 2, 126
a und danach Matthiä,
der aber in der dritten ausgabe seines lex. noch zufügt oder vorstehen,
da dieses wort bereits weit überwog. sprichwörtlich: seinem aigen stehet einer selbst am besten für. Henisch 1311, 67.
auch ohne den dat., der den oder die unter aufsicht oder leitung stehenden oder das beaufsichtigte oder geleitete ausdrückt, also allgemein gesetzt: die eltesten die wol furstehen, die halt man zwifacher ehren werd, sonderlich die da erbeiten im wort und in der lere.
1 Tim. 5, 17.
Besonders anzuführen ist sich fürstehen =
sich in ordnung halten, namentlich sich in den schranken eines geordneten haushaltes und lebens halten. ihm selbst wohl fürstehen,
rebus suis recte consulere. Kirsch (1723)
a. a. o. und danach bei Matthiä,
der aber bereits sich
statt des veralteten reflexiven dat. ihm
setzt. wetterauisch z. b. er kann sich nicht fürstehn, er gibt zu viel aus und trinkt zu viel, wo er gelegenheit findet. I@3@bb)
aber das dem aussagenden fürstehen
zu grunde liegende wort kann auch, was freilich ungewöhnlich ist, eine sache ausdrücken, und dann bedeutet jenes verbum: zur leitung bestellt oder angeordnet sein, die leitung haben oder ausüben von —.
also ebenfalls mit dat: und gott machet zwey grosse liechter, ein gros liecht, das dem tag furstunde, und ein klein liecht, das der nacht furstunde.
1 Mos. 1, 16
in den übersetzungen Luthers 1523—1528,
später regiere,
gleicher weise wurde v. 18
geändert; der grosse liechter gemacht hat, .. die sonne dem tage fur zustehen, .. den mond und die sterne der nacht fur zustehen.
ps. 136, 8. 9; das bapstthumb, wie wir alten wissen, stunde der kirchen und hütten gottes ubel für. Mathesius
Sarepta (1562) 217
a,
aber wenige zeilen vorher vorgestanden hatte. I@44)
vor gericht stehen. ohne einen beigesetzten casus. die offenlichen erschinen und fürgestanden sein. Gemeiner
regensburg. chron. 1, 349.
noch bair. ich bin schon oft fürgestanden.
s. Schmeller 3, 598. I@55)
hervorstehen, vor anderes vorn hinaus sich erstrecken. ebenfalls ohne einen beigesetzten casus. so z. b. wetterauisch das haus steht für,
ist so gebaut, dasz es über die linie der andern hervorsteht. IIII.
transitiv, mit beigesetztem acc., in der bed.: vertreten, beschützen, eine sache übernehmen und führen für —.
das wort geht hier von der bedeutung: »
sich vertretend vor —
stellen«
aus. mhd. ër muoʒ ës imer sîn gemeit, swër die künigîn fürstât, ob ër guot gelücke hât: dëm wirt dicke wol gesprochen.
Lanzelet 5021; nu ruowe hînt: dës wirt dir nôt, wiltu fürstên dën künec Lôt.
Parz. 692, 30.
nhd. keine belegstelle, doch ist das vorkommen des wortes in dieser stellung und bedeutung immerhin möglich.