Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürmachen
fürmachen , s. vormachen. mit acc. 1 1) vornhin vor etwas errichten oder ziehen zum ab- oder einschlieszen oder begrenzen oder schutze u. s. w. desselben. einen zaun fürmachen, praesepire. Kirsch (1723) 2, 125 a und danach Matthiä (1761) 2, 160 a . einen graben fürmachen, praeducere fossam. ebenda. in dem sinne von vorbauen, vorn verbauen bei Hederich und Nieremberger, aber mit verweisung kurzhin auf vormachen. 2 2) vornhin machen oder thun zum zusein, zum verschlusz, zumachen, z. b. einen riegel, eine thüre u. s. w. Dentzler 2, 118 a . Weismann 2, 136 a . vornhin spannen zur be- oder verdecku…