Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fürleger m.
fürleger , m. 1 1) einer der etwas vorn vor oder an ein anderes legt. 2 2) einer der speise oder überhaupt eszbares vorlegt, auch zum trinken vorsetzt. furleger, propositor. voc. inc. teut. f 3 b . 3 3) einer der etwas einem andern oder andern schriftlich oder mündlich vorträgt, ein wortführer. Schmeller 2, 450 . in dieser bedeutung findet sich mhd. fürleger, s. Helbling unter fürlegen 5). 4 4) ein gefäsz das vor einen andern behälter gelegt wird, namentlich vor eine retorte, um eine abflieszende flüssigkeit in sich aufzunehmen: macht es in ein retorten A ( das verdeutlichende bild ist daneben…