Hauptquelle · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)
Freiwillige Jäger
Freiwillige Jäger , Freiwilligenkorps, infolge des Aufrufs des Königs von Preußen vom 3. Febr. 1813 aus nicht militärpflichtiger deutscher Jugend gebildet. Jeder bestritt die Kosten der Equipierung selbst. Aus dieser Mannschaft sollten vorzugsweise Offizierstellen besetzt, jeder nach Schluß des Krieges auf Wunsch entlassen werden. Infolge starken Zudranges bildete man ein besonderes freiwilliges Gardejägerbataillon und gab dem Gardefüsilierbataillon ein Detachement freiwilliger Jäger bei wie auch später mehreren Linienfüsilierbataillonen. Ein solches Detachement zählte 100, öfters 150, bei der…