Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
FEILHALTEN vb.
FEILHALTEN vb. zuss. mit feil adj. zum kauf anbieten: ⟨15./16.jh.⟩ und obß nit gerecht guet fleisch fail hielten, daß solle innen genomen werden öst. weist. 14,19. 1526 welliche sich aber in die stett .. niderlassen, .. die mügen sich, wie annder vnnsere lanndleüt an denselben ennden, failhaltens, kauffen vnd verkauffen gebrauchen tirol. landesordn. d7 b . ⟨1578⟩ wie sich die fischer der scheffart und derselben ordnung halb, auch des fisch failhaltens im markt Männsee und mit dem uberfarn über den Männsee halten sollen öst. weist. 14,576. ⟨1619⟩ zur arznei gehörigen materialibus .. allein den …