Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
fanggeld n.
fanggeld , n. was fangegeld, Schmeller 1, 539 : es tregt ein ein gülden fanggelt. Ayrer 182 b ; der gerichtsdiener, welcher die diebin hin und her begleitet hatte, begehrte auch sein gebühr und fanggeld. Abele 4, 220 .