Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ERLEGER m.
ERLEGER m. abl. von erlegen vb. 1 jmd., der etwas hinterlegt oder bezahlt, entrichtet. zu erlegen vb. A 2. rechtlich: 1499 so aber in einem vass oder kisten versigelt etwas hinder einen gestelt oder gelegt vnd der erleger die erlegten stuck nit sunderlich dem, hinder den er legt, zeigte oder darzelete, so ist derselb auch nit schuldig, vmb yedes stuck besonder rede oder antwort zugebben ref. Wormbs 110 a . 1620 der erleger oder depositor landrecht Preussen 4,27. 1677 darauff gehet er (schuldner) zu seinem glaubiger, meldet sich an, daß er .. die schuld erlegen wolte .. (der gläubiger stellt fe…