Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Erbenlosung F.
Erbenlosung, F. ›(im mittelalterlichen deutschen Recht) Recht des Erben ein vom Erblasser ohne Erbenlaub verkauftes Grundstück gegen Kaufpreiserstattung aus- zulösen (Näherrecht)‹, 1552 Württemberg, ›Erbfallsabgabe‹ 1348 Erfurt, s. Erbe (M.), lösen, ung