Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Erbanfall M.
Erbanfall, M. ›vorläufiger Erwerb der Erbschaft der nur noch durch Ausschlagung rückwirkend beseitigt werden kann‹, 1627 Böhmen, s. Erbe (N.), Anfall Erbausgleich (des nichtehelichen Kindes), M., ›Recht des nichtehelichen Kindes zwi- schen seinem 21. und 27. Lebensjahr das Dreifache eines Jahresunterhaltes als vor- zeitigen Ausgleich für seinen Erbersatz- anspruch zu verlangen‹, 1969, s. Erb, Ausgleich