Hauptquelle · Herder (Konv.-Lex., 1854–57)
Epakten
Epakten , in der Zeitrechnung diejenigen Zahlen, welche für jedes Jahr angeben, wie viele ganze Tage vor Beginn des neuen Jahres der letzte Neumond des vorigen Jahres gewesen. Fiel dieser z.B. auf den 16. Decbr., so ist die Epakte des folgenden Jahres = 31—16 = 15. Diese Rechnung dient als Mittel, das Osterfest und damit alle veränderlichen Feste des Jahres zu bestimm en (daher kirchl. E. genannt, zum Unterschied der genauern astronomischen), und beruht auf dem Längenunterschiede der Sonnenjahre von 365, und des Mondjahrs von bloß 354 Tagen, welcher somit 11 Tage beträgt, und zwar in folgender…