Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
endurtheil n.
endurtheil , n. und f. sententia ultima, endliches urtheil: verfassung bei- und endurtheil, wie sie dann zu schleuniger förderung der händel zum trewlichsten und nützlichsten zu sein jederzeit ermessen werden. cammerger. ordn. von 1521 art. 3; so der richter nach der endurtheil sein stab gebrochen hat. Carolina art. 99; sondern zu dem endeurteil ist geeilet worden. Luther 418 ; diese sachen mit einem billigen endurtheil beschlieszen. Kirchhof mil. disc. 249 ; podagram solt lassen citiern, klag eingeben und zeugen führn, bei- und endurtheil zu beschlieszen. Ayrer fastn. 42 d ; dises strits rech…