Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Einwilligung F.
Einwilligung, F. ›vor Abschluß eines Rechtsgeschäfts erteilte Zustimmung des Berechtigten die das von einem anderen geschlossene Rechtsgeschäft wirksam macht‹, 1555 Freiburg, s. einwilligen, ung
Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Einwilligung, F. ›vor Abschluß eines Rechtsgeschäfts erteilte Zustimmung des Berechtigten die das von einem anderen geschlossene Rechtsgeschäft wirksam macht‹, 1555 Freiburg, s. einwilligen, ung
Lautwandel-Kette
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Grimm (DWB, 1854–1961) · +2 Parallelbelege
einwilligung , f. consensus: seine einwilligung geben, ertheilen, verweigern, vorenthalten.
Goethe-Wörterbuch
Einwilligung a Zustimmung zu jds Vorhaben, Wunsch uä, bes (im Rahmen konventioneller Umgangsformen) von seiten der Frau …
Deutsch-Ladinisch (Mischí)
Ein|wil|li|gung f. (-,-en) 1 (Zustimmung) consëns (-sc) m. 2 (Erlaubnis) lizënza (-zes) f. 3 aprovaziun (-s) f.
Verweisungsnetz
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Wortbildung
2 Bildungen · 1 Erstglied · 0 Zweitglied · 1 Ableitungen
Ableitung von einwilligung
einwillig + -ung
einwilligung leitet sich vom Lemma einwillig ab mit Suffix -ung.
Meyers
Einwilligung des Verletzten , die vor Verübung einer Straftat erteilte Zustimmung des durch die Tat Geschädigten. Ihre strafrechtliche Bedeu…
KöblerMhd
einwilligunge , st. F. nhd. Einwilligung Q.: Urk (1478) E.: s. einwillic?, *unge? W.: nhd. Einwilligung, F., Einwilligung, DW 3, 343, DW2 7,…