Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
EINSTUFEN vb.
EINSTUFEN vb. 1 klassifizieren, einer bewertungsstufe -klasse zuordnen: 1930 er ( staatlich geprüfter fürsorger ) wird dann in der regel als mittlerer beamter eingestuft dt. berufskde. 317 G./M. 1979 ihr ( fußballspieler ) leistungsniveau ist zwischen erster und zweiter liga einzustufen welt 143,9. allgemeiner. als etwas kennzeichnen, bestimmen: 1960 deshalb war es aber auch unmöglich, diese umstände näher zu prüfen und einzustufen Ritter strafrechtspflege 58. 1979 daß alkoholismus auch als krebsrisiko einzustufen ist süddt. ztg. 133,32. 2 räumlich. als, wie eine stufe in etwas hineinhauen. un…